Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 21.08.2000

Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.05.2000 - 7 U 185/99   

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OLG Köln, 25.05.2000 - 7 U 185/99 (https://dejure.org/2000,2971)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.05.2000 - 7 U 185/99 (https://dejure.org/2000,2971)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Mai 2000 - 7 U 185/99 (https://dejure.org/2000,2971)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Gemeinden müssen für die Sicherheit auf Kinderspielplätzen sorgen

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 278; ; BGB § 254; ; BGB § 1664; ; ZPO § 537; ; ZPO § 97; ; ZPO § 101; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 34; BGB § 839; BGB § 847
    Steinplattenbelag unter Spielplatzrutsche mit mehr als 1 m Fallhöhe ist grundsätzlich unzulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839; GG Art. 34
    Haftung der Gemeinde für Sturz eines Kindes von Spielgerät

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kan.de PDF, S. 52 (Kurzinformation)

    Schadensersatzrecht / Verkehrssicherungspflicht: Schmerzensgeldanspruch nach

  • silo.tips (Ausführliche Zusammenfassung)

    Schadensersatzrecht / Verkehrssicherungspflicht: Schmerzensgeldanspruch nach Verletzung auf einem Spielplatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 448
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.03.1988 - VI ZR 190/87

    Kinderspielplatz - § 823 Abs. 1 BGB, Verkehrssicherungspflicht, § 254 BGB,

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2000 - 7 U 185/99
    Nach der grundlegenden (und einen bemerkenswert ähnlichen Fall betreffenden) Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 1.3.1988 (BGH NJW 1988, 2667 ff.), der der Senat sich in jeder Hinsicht anschließt, gilt, dass ein Spielplatz möglichst gefahrlos zu gestalten ist, dass das einzuhaltende Ausmaß der Sicherheit sich an dem Alter der jüngsten Kinder auszurichten hat, die für die Benutzung in Frage kommen, dass die Anforderungen an die Sicherheit der Spielgeräte grundsätzlich besonders streng sind und dass Eltern grundsätzlich uneingeschränkt darauf vertrauen dürfen, dass sich die Kinder gefahrlos der Spielgeräte bedienen dürfen.

    Die Forderung nach einem geeigneten Bodenbelag ist damit als elementare Sicherheitsforderung anzusehen (BGH NJW 1988, 2667).

    Eine Zurechnung über § 278 BGB - die zur Anwendung von § 254 BGB führen könnte - scheitert daran, dass zwischen den Parteien kein Schuldverhältnis, hier etwa in Form einer wie auch immer gearteten Sonderverbindung durch die Benutzung des Spielplatzes, besteht (vgl. BGH NJW 1988, 2667, 2668).

    Insoweit schließt sich der Senat vollumfänglich der vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung an (grundlegend BGH NJW 1988, 2667 ff.).

  • BGH, 20.09.1994 - VI ZR 162/93

    Grenzen der Verkehrssicherungspflicht gegenüber Kindern

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2000 - 7 U 185/99
    Soweit die Beklagte auf Entscheidungen verweist, in denen von einer umfassenden Aufsichtspflicht ausgegangen wurde, waren die zugrunde liegenden Fälle nicht mit der Situation auf einem Spielplatz vergleichbar, sondern betrafen örtliche Verhältnisse, die für Kinder prinzipiell sehr gefährlich waren, und wo mit Kleinkindern grundsätzlich nicht zu rechnen war (vgl. BGH VersR 1992, 844 f. (Pferdegehege), BGH NJW 1994, 3348 f. (fremder Garten mit Zierteich)).
  • BGH, 12.01.1994 - XII ZR 167/92

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage; Zurückverweisung durch das

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2000 - 7 U 185/99
    Nach unzulässigem Teilurteil, wie es hier vorliegt, darf das Berufungsgericht aber über den Anspruchsrest, über den das erstinstanzliche Gericht nicht entscheiden wollte, mitbefinden (vgl. BGH NJW 1960, 339; WM 1994, 865, 868; LM Nr. 14 zu § 16 UWG; Zöller-Gummer, ZPO, 21. Aufl., § 537 Rn. 9).
  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 93/90

    Teilurteil bei einheitlichem Anspruch

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2000 - 7 U 185/99
    Ein Teil-Urteil zum Grund ist immer dann unzulässig, wenn die Gefahr sich widersprechender Entscheidungen besteht (BGHZ 107, 242, 244; NJW 1991, 2699; NJW 1992, 511; NJW 1992, 2081; Zöller-Vollkommer, ZPO, 21. Aufl., § 301 Rn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 11.12.1979 - VI ZR 141/78

    Produkthaftung des Vertriebshändlers

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2000 - 7 U 185/99
    DIN-Normen spiegeln den Stand der für die betroffenen Kreise geltenden anerkannten Regeln der Technik wieder und sind somit zur Bestimmung des nach er Verkehrsauffassung zur Sicherheit gebotenen in besonderer Weise geeignet (BGH NJW 1980, 1219, 1221; VersR 1987, 891).
  • BGH, 28.04.1987 - VI ZR 127/86

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Kinderspielplatzes

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2000 - 7 U 185/99
    DIN-Normen spiegeln den Stand der für die betroffenen Kreise geltenden anerkannten Regeln der Technik wieder und sind somit zur Bestimmung des nach er Verkehrsauffassung zur Sicherheit gebotenen in besonderer Weise geeignet (BGH NJW 1980, 1219, 1221; VersR 1987, 891).
  • BGH, 05.06.1991 - VIII ZR 168/90

    Anwendung der Differenztheorie auf Sukzessivlieferungsverträge

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2000 - 7 U 185/99
    Ein Teil-Urteil zum Grund ist immer dann unzulässig, wenn die Gefahr sich widersprechender Entscheidungen besteht (BGHZ 107, 242, 244; NJW 1991, 2699; NJW 1992, 511; NJW 1992, 2081; Zöller-Vollkommer, ZPO, 21. Aufl., § 301 Rn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 19.11.1959 - VII ZR 93/59
    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2000 - 7 U 185/99
    Nach unzulässigem Teilurteil, wie es hier vorliegt, darf das Berufungsgericht aber über den Anspruchsrest, über den das erstinstanzliche Gericht nicht entscheiden wollte, mitbefinden (vgl. BGH NJW 1960, 339; WM 1994, 865, 868; LM Nr. 14 zu § 16 UWG; Zöller-Gummer, ZPO, 21. Aufl., § 537 Rn. 9).
  • OLG Köln, 17.03.2005 - 7 U 126/04

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für aus Verletzung der

    Auf eine unzureichende Beaufsichtigung kann sich der Schädiger im Übrigen im Allgemeinen nicht berufen (Senat, VersR 02, 448, 450).
  • OLG Stuttgart, 11.03.2020 - 4 U 582/19

    Amtshaftung bezüglich der Verkehrssicherungspflicht eines öffentlichen

    Dies entspricht nicht nur der Auffassung des Landgerichts Coburg in der vom Landgericht auf LGU S. 7 erörterten Entscheidung vom 13.12.2016 (23 O 457/16, juris Rn. 34), sondern auch derjenigen des OLG Köln in einem Urteil vom 25.05.2000 (7 U 185/99, OLGR 2001, 150 = VersR 2002, 448; Revision nicht angenommen durch Beschluss des BGH vom 25.05.2001, VI ZR 265/00), wo zutreffend ausgeführt wird (a.a.O., juris Rn. 26): Keinesfalls kann sich die Beklagte darauf zurückziehen, Kleinkinder bedürften grundsätzlich umfassender Betreuung durch die Aufsichtspflichtigen, so dass Kleinkinder bei der Frage des zu beachtenden Sorgfaltsmaßstabes nicht zu berücksichtigen seien.
  • LG Münster, 15.09.2008 - 12 O 268/08

    Anspruch eines Senioren auf Zahlung von Schmerzensgeld wegen einer Verletzung im

    Die Kinder müssen sich der Spielgeräte grundsätzlich gefahrlos bedienen können (vgl. OLG Köln, Urt. v. 25.05.00 - 7 U 185/99 - ).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.08.2000 - 6 U 149/99   

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OLG Hamm, 21.08.2000 - 6 U 149/99 (https://dejure.org/2000,10954)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.08.2000 - 6 U 149/99 (https://dejure.org/2000,10954)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. August 2000 - 6 U 149/99 (https://dejure.org/2000,10954)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 448 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2000 - 6 U 149/99
    Im übrigen besteht Veranlassung darauf hinzuweisen, daß insoweit ohnehin keine überspannten Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. BGH NJW 93, 648, 653; 93, 2382, 2383; v. Gerlach, VersR 2000, 525, 531; ders., DAR 94, 233).
  • BGH, 11.05.1993 - VI ZR 243/92

    Verwertung tatrichterlicher Erkenntnisse zur Person des Sachverständigen aus

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2000 - 6 U 149/99
    Im übrigen besteht Veranlassung darauf hinzuweisen, daß insoweit ohnehin keine überspannten Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. BGH NJW 93, 648, 653; 93, 2382, 2383; v. Gerlach, VersR 2000, 525, 531; ders., DAR 94, 233).
  • OLG Hamm, 10.02.2000 - 6 U 208/99

    Rechtswirkung eines Verzichts auf die Verjährungseinrede

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2000 - 6 U 149/99
    Soweit es den Feststellungsantrag betrifft, braucht der Frage nicht weiter nachgegangen zu werden, ob und in welchem Umfang dieser bereits auch vom Ausgangspunkt des Landgerichts her zulässig und begründet war (vgl. zur erleichterten Zulässigkeit der Feststellungsklage neben einem Leistungsantrag Senat, NZV 2000, 374; r+s 97, 439 = OLGR Hamm 97, 320; Zöller/Greger, § 256 Rz. 25; Enders, ZAP 96, 455 - Fach 13, 405).
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